Saubere Entsorgung für unsere Umwelt.
Unsere Aufgaben
- Betrieb und Wartung des Kanalnetzes
- Reinigung des Abwassers in der Kläranlage
- Schutz von Gewässern und Umwelt
- Planung und Ausbau der Infrastruktur
- Anschluss neuer Gebäude
- Zuverlässige Versorgung 24/7
Genehmigung der Entwässerung.
- Antrag auf Genehmigung
- Lageplan des zu entwässernden Grundstücks
-
Grundriss- und oder Flächenplan
(Verlauf der Grundleitungen bis zum öffentl. Kanal) - Beschreibung und Berechnung der Entwässerungsanlage
Bitte reiche die vollständigen Unterlagen in zweifacher Ausfertigung in Papierform bei uns ein. Nach der Prüfung erhältst du von uns einen Genehmigungsbescheid. Dem Bescheid liegt eine Fertigstellungsanzeige bei. Bitte sende sie uns nach Abschluss der Arbeiten ausgefüllt zurück.
Ihr Abwasser in sicheren Händen
Eine zuverlässige Abwasserentsorgung schützt Umwelt und Gewässer und ist ein wesentlicher Bestandteil einer sicheren Infrastruktur.
Planung Ihres Kanalanschlusses
Wenn Sie für Ihren Neubau im Stadtgebiet Weiden einen Kanalanschluss benötigen, können Sie sich bei uns über die Lage der verschiedenen Versorgungsleitungen und Kanäle in Ihrer Straße informieren. Dazu gehören Wasser, Kanal, Gas und Fernwärme. Senden Sie uns einfach eine E-Mail an planwerk@stadtwerke-weiden.de und geben Sie dabei die Flurstücknummer sowie Straße und Hausnummer an. Wir stellen Ihnen anschließend die benötigten Unterlagen zur Verfügung.
Auskünfte über die Lage von Stromkabeln erhalten Sie bei der Stromnetz Weiden GmbH.
Bei Fragen zur Planung Ihres Grundstücksanschlusses helfen wir Ihnen gerne weiter.
Entwässerungsgenehmigung
Wir sind sowohl für die erstmalige Genehmigung Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage als auch für Genehmigungen bei späteren Änderungen oder Umplanungen zuständig.
Für die Genehmigung benötigen wir das Antragsformular sowie die in § 10 unserer Entwässerungssatzung genannten Unterlagen.
Bitte reichen Sie die vollständigen Entwässerungsunterlagen in zweifacher Ausfertigung in Papierform bei uns ein.
Nach der Prüfung erhalten Sie von uns einen Genehmigungsbescheid für Ihre Grundstücksentwässerungsanlage. Dem Bescheid liegt eine Fertigstellungsanzeige bei. Bitte senden Sie diese nach Abschluss der Arbeiten ausgefüllt an uns zurück.
Regenwasserbeseitigung
Versickerung
Niederschlagswasser von Dächern und befestigten Flächen soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück versickert werden. Ob eine Versickerung auf Ihrem Grundstück möglich ist, muss vorab durch den Eigentümer geprüft werden. Das Ergebnis dieser Prüfung ist zusammen mit dem Baugenehmigungsantrag bei der Stadt Weiden i.d.OPf. einzureichen. Kann das gesammelte Niederschlagswasser versickert oder in ein vorhandenes oberirdisches Gewässer eingeleitet werden, kann hierfür eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich sein. Diese ist bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde, dem Umweltamt der Stadt Weiden i.d.OPf., zu beantragen.
Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung
Ist eine Versickerung auf dem Grundstück nicht möglich, muss das Niederschlagswasser in die öffentliche Entwässerungseinrichtung eingeleitet werden. Je nach örtlicher Situation erfolgt der Anschluss an einen Regen- oder Mischwasserkanal.
Hinweis:
Wenn das Regenwasser vollständig auf dem eigenen Grundstück versickert und keine Verbindung – auch kein Notüberlauf der Versickerungsanlage – zur öffentlichen Entwässerungseinrichtung besteht, entfällt gemäß § 5 BGS/EWS die Gebühr für die Niederschlagswasserableitung.Damit können Sie laufende Kosten sparen und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zu einem nachhaltigen Umgang mit Regenwasser leisten
Schmutzwasserbeseitigung
Das auf Ihrem Grundstück anfallende Schmutzwasser muss über einen von Ihnen zu errichtenden Kontrollschacht dem Grundstücksanschluss zugeführt werden. Je nach vorhandener Kanalisation erfolgt die Ableitung über einen Schmutz- oder Mischwasserkanal.
Ist noch kein Grundstücksanschluss vorhanden, wird dieser auf Kosten des Kommunalunternehmens hergestellt
Rattenmanagement
Als Entwässerungsbetrieb sind wir für die Bekämpfung von Ratten im öffentlichen Kanalnetz zuständig. Hierfür setzen wir derzeit rund 50 Köderboxen an besonders relevanten Stellen unseres Kanalsystems ein. Sie ermöglichen eine sichere und fachgerechte Rattenbekämpfung nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben. Unser Ziel ist es, den Rattenbestand im Kanalsystem möglichst gering zu halten. Deshalb erweitern wir die Anzahl der eingesetzten Köderboxen kontinuierlich.
Für die Rattenbekämpfung im öffentlichen Raum und auf städtischen Flächen, beispielsweise in Parks, ist das Ordnungsamt der Stadt Weiden i.d.OPf. zuständig.
Auf privaten Grundstücken können insbesondere unsachgemäße Ablagerungen oder die falsche Entsorgung von Abfällen, beispielsweise auf dem Kompost, Ratten anlocken. Für die Bekämpfung auf privaten Grundstücken sind die jeweiligen Eigentümer beziehungsweise Vermieter verantwortlich. Mieter sollten einen Rattenbefall daher umgehend ihrem Vermieter melden. Bei einem Befall auf Privatgrund ist ein professioneller Schädlingsbekämpfer zu beauftragen, der mit zugelassenen Bekämpfungsmitteln arbeitet.
Reinigung unseres Kanalsystems
Die rund 300 Kilometer langen Abwasserkanäle im Stadtgebiet Weiden sind täglich rund um die Uhr in Betrieb. Ein ungehinderter Abfluss ist deshalb eine wichtige Voraussetzung für eine zuverlässige Abwasserentsorgung. Um einen reibungslosen Betrieb sicherzustellen, werden unsere Kanäle regelmäßig gereinigt und in einem zweijährigen Turnus gespült. Bei der Hochdruckreinigung können vor und hinter der Reinigungsdüse kurzzeitig Unter- und Überdrücke entstehen. Bei fachgerecht ausgeführten Hausinstallationen führt dies normalerweise zu keinen Problemen.
Sollten bei Ihnen dennoch Probleme auftreten, finden Sie in unserem Flyer „Kanalspülung mit Hochdruck“ weitere Informationen und Hinweise.
Was gehört nicht in den Abfluss
Die Toilette ist kein Mülleimer. Zigarettenkippen, Hygieneartikel, Speisereste und andere Abfälle gehören weder in die Toilette noch in den Abfluss. Werden solche Abfälle über die Kanalisation entsorgt, können sie Verstopfungen verursachen, Pumpen und Anlagen beschädigen und die Abwasserreinigung erschweren. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten, die letztlich von allen Gebührenzahlern getragen werden.
Unsere Infobroschüre „Ein WC ist kein Mülleimer …“ informiert darüber, welche Stoffe nicht über Toilette oder Abfluss entsorgt werden dürfen und wie diese richtig zu entsorgen sind.
Satzung und Gebühren
Die aktuell geltenden Regelungen sowie Informationen zu unseren Abwassergebühren finden Sie in folgenden Dokumenten:
Dort finden Sie alle wichtigen Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, Beiträgen und Gebühren rund um die Grundstücksentwässerung.
Gebühren ab 2025.
Beitragszahler
Gebühr EUR/m³
2,89 €
Schmutzwasser
Gebühr EUR/m²
0,36 €
Niederschlagswasser
Nicht-Beitragszahler
Gebühr EUR/m³
3,20 €
Schmutzwasser
Gebühr EUR/m²
0,41 €
Niederschlagswasser
Regenwasser sicher ableiten.
Regenwasser von Dächern und befestigten Flächen muss sicher abgeleitet oder versickert werden. Wir unterstützen dich bei der Planung der Entwässerung und sorgen für eine zuverlässige Lösung für dein Grundstück. Eine gut geplante Regenwasserentwässerung schützt Gebäude und Umwelt – besonders bei Starkregen.
Anschluss an das Kanalnetz
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Versickerung auf dem Grundstück
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Rückhaltung und Schutz bei Starkregen
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Gebühren
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