Wasserversorgung - Allgemein

Zu Ihrer Information:

Mit Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) zum 01.01.2003 ergeben sich einige Änderungen, auf die wir hiermit hinweisen wollen.
Nach der TrinkwV 2001 sind Hausinstallationen nach dem Punkt der Übergabe (Wassermesser), eigene Wasserversorgungsanlagen, für die der Hauseigentümer verantwortlich ist.
Laut § 13 Absatz 3 TrinkwV 2001 ist der Inhaber von Anlagen, die zur Entnahme oder Abgabe von Wasser bestimmt sind, das nicht die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch hat (z. B. Regenwasseranlagen) und die im Haushalt zusätzlich zu Trinkwasseranlagen installiert werden, verpflichtet, diese Anlagen bei den Stadtwerken Weiden i.d.OPf. anzuzeigen. Soweit solche Anlagen bereits betrieben werden, ist die Anzeige unverzüglich zu erstatten.
Laut § 5 Absatz 4 TrinkwV 2001 müssen die Stadtwerke Weiden i.d.OPf. als Inhaber einer Wassergewinnungs- und Wasserversorgungsanlage, für bakteriologische Störfälle eine hinreichende Desinfektionskapazität durch freies Chlor vorhalten.
Aufgrund dieser Verordnung wurde im Wasserwerk eine Desinfektionsanlage für Notfälle installiert.
Da die Stadtwerke Weiden i.d.OPf. verpflichtet sind, die Verbraucher über den Einsatz von Desinfektionsmitteln zu informieren, weisen die Stadtwerke Weiden i.d.OPf. darauf hin, dass in Ausnahmefällen, wie z. B. nach Behälterreinigungen, Baumaßnahmen, bei bakteriologischen Problemen bei der Wassergewinnung, Probleme durch Verbindungen z. B. mit Regenwasseranlagen und Überprüfungen der Desinfektionsanlagen auch ohne Vorankündigung eine vorübergehende Chlorung des Trinkwassers erfolgen kann. Dadurch wird sichergestellt, dass die Verbraucher jederzeit mit hygienisch einwandfreiem Wasser versorgt werden. Die Chlordosierung wird so vorgenommen, dass Restgehalte von maximal 0,3 mg/L Chlor erreicht werden. Diese Konzentration entspricht dem in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwert und ist nicht gesundheitsschädlich. Für Aquarien ist das gechlorte Wasser jedoch ungeeignet. Die Inbetriebnahme der Desinfektion wird umgehend über die Tageszeitung bekannt gegeben.

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Wasserabgabesatzung vom 27.07.2010

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 23.03.2010

Teilrückzahlung von Mehrwertsteuer für Wasserhausanschlüsse und Herstellungsbescheide Wasser

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