Der Gaspreis setzt sich aus einem Jahresgrundpreis (mtl. Grundpreis x 12) und der Verbrauchsmenge für die abgenommenen Kilowattstunden (kWh) zusammen. Bei unterjähriger Abrechnung erfolgt die Ermittlung des Grundpreises taggenau.
Den nachfolgend aufgeführten Nettopreisen ist die Mehrwertsteuer mit 19 % noch hinzuzurechnen. In den Bruttopreisen ist die Mehrwertsteuer mit 19 % bereits enthalten.
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Kilowattstundenpreis Cent pro kWh |
Grundpreis €/Monat |
| brutto | netto | brutto | netto | ||
| Stufe 1 bis 3.600 kWh | 7,452 | 6,262 | 2,98 | 2,50 | |
| Stufe 2 bis 6.666 kWh | 6,857 | 5,762 | 4,76 | 4,00 | |
| Stufe 3 bis 13.260 kWh | 5,786 | 4,862 | 10,71 | 9,00 | |
| Stufe 4 ab 13.261 - 100.000 kWh | 5,355 | 4,500 | 15,47 | 13,00 |
| Zusätzliche Gaszähler einschl. G 10 Netto 2,81 € pro Monat, Brutto 3,34 € pro Monat. | ||||
| Allgemeine Bestimmungen | ||||
| Der Gasverbrauch eines jeden Abrechnungsjahres wird
nach diesen Preisen abgerechnet. Beginnt oder endet der Versorgungsvertrag im Laufe des Abrechnungsjahres, tritt an dessen Stelle das anteilige Abrechnungsjahr. |
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| Grundlage der Abrechnung sind die Kilowattstunden
(kWh). Die verbrauchten kWh werden wie folgt ermittelt: Anzahl der am Zähler abgelesenen Kubikmeter multipliziert mit einem Faktor, der unter Berücksichtigung des Brennwertes und der physikalischen Zustandsgrößen des gelieferten Gases von den Stadtwerken festgelegt wird. |
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| Die neuen Preise gelten ab 01.Februar 20010. Gleichzeitig treten die bisherigen
Preise vom 01.10.2009 außer
Kraft. Die im Preisblatt angegebenen Änderungen gelten vom Kunden als genehmigt, wenn er nicht innerhalb 4 Wochen widerspricht. Bei nicht rechtzeitigem Widerspruch des Kunden gegen die Preisänderung gelten diese zwischen dem Versorger und dem Kunden zu dem in der Veröffentlichung angegebenen Zeitpunkt. |
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| Die allgemeinen Preise und Bedingungen gelten in der
Grundversorgung und in der Ersatzversorgung. In der Ersatzversorgung über 100.000 kWh gelten die Preise und Bedingungen der Stufe 4.Am 08. November 2006 trat die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) vom 26.10.2006 BGBI. S. 2396 in Kraft. Diese Rechtsverordnung ist die Grundlage für alle Grundversorgungsverträge mit Haushaltskunden. |
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| Konzessionsabgabe Das Gasentgelt nach den Preisen der Grundversorgung enthält eine Konzessionsabgabe, die an die Stadt abgeführt wird. Sie ist entsprechend der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) auf Höchstbeträge begrenzt. In unserem Versorgungsgebiet (bis 100.000 Einwohner) gelten für die Preise in der Grundversorgung folgende Höchstbeträge:
Die Erdgaspreise beinhalten die zu Koch- und Heizzwecken ermässigte Erdgassteuer je kWh in Höhe von zur Zeit 0,55 ct netto / 0,64 ct brutto. Sollte Erdgas zum Antrieb von Motoren eingesetzt werden, ist unter Umständen eine höhere Verbrauchssteuer zu entrichten und es besteht Anzeigepflicht bei der zuständigen Zollbehörde. Alle Bruttopreise sind kaufmännisch gerundet. |
Weiden i.d.OPf., 16.12.2009
Stadtwerke Weiden i.d.OPf.
gez. Kurt Seggewiß
Oberbürgermeister