Seit dem 01. Januar 2005 wird die Abwasserbeseitigung nicht mehr im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens nach der Bayerischen Bauordnung - BayBO - genehmigt.
Für die Genehmigung der Grundstücksentwässerungsanlage sind seit dem o. g. Zeitpunkt eigenständige Antragsunterlagen je Bauvorhaben in doppelter Ausfertigung, in besonderen Fällen in mehrfacher Ausfertigung bei den Stadtwerken Weiden i.d.OPf., Fachbereich Abwasser einzureichen. Die Unterlagen sind mindestens 3 Wochen vor Baubeginn vorzulegen.
Um prüfen zu können, ob für die Grundstücksentwässerungsanlage die Genehmigung nach der städtischen Entwässerungssatzung - EWS - erteilt werden kann, sind folgende Unterlagen beizubringen:
Bei Erstellung der Entwässerungspläne ist die DIN 1986, DIN EN 752 und DIN EN 12056 zu beachten. Alle Unterlagen sind vom Eigentümer des Grundstückes, dem Bauherrn und Planfertiger zu unterschreiben. Werden Rechte Dritter berührt, so sind auch deren Unterschriften beizubringen.
Entwässerungssatzung vom 31. März 2009
Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung
der Stadt Weiden (BGS/EWS) vom
22.12.2009
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