Teilrückzahlung von Mehrwertsteuer für Wasserhausanschlüsse und Herstellungsbescheide Wasser
Das Bundesfinanzministerium hat im August 2000 verfügt, dass das Verlegen von
Wasserhausanschlüssen und Herstellungsbescheide Wasser mit dem regulären
Umsatzsteuersatz (bis 2006: 16 %; ab 2007: 19 %) zu versteuern sind. In
Umsetzung dieser Verfügung haben die Stadtwerke Weiden i.d.OPf. diesen
Steuersatz bei Ihnen erhoben.
Mit Urteil des Bundesfinanzhofs am 08.10.2008 wurde entschieden, dass auf diese Leistungen doch der ermäßigte Steuersatz von 7 % anzuwenden ist. Somit gilt nun rückwirkend zum August 2000 wieder der reduzierte Umsatzsteuersatz.
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat mit Bekanntgabe vom 25.06.2009 die Voraussetzungen und die Vorgehensweise bei einer Rückerstattung festgelegt.
Die Stadtwerke Weiden i.d.OPf. haben entschieden, nicht auf der Bestandskraft der Bescheide zu bestehen und die zu viel erhobene Mehrwertsteuer freiwillig auf Antrag zu erstatten. Betroffen sind die Zahlungspflichtigen der Herstellungs- und Kosterstattungsbescheide Wasserversorgung - nicht Wasserverbrauch -, die seit dem Jahr 2000 mit 16 % bzw. 19 % ergangen sind.
Für eine
entsprechende Rückerstattung ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, da zur
Bearbeitung bestimmte Angaben notwendig sind. Das Antragsformular kann im
Verwaltungsgebäude Gaswerkstr. 20 an der Kasse abgeholt oder über untenstehenden
Link abgerufen werden. Selbstverständlich senden wir Ihnen die Vordrucke auch
gerne zu.
Die Abwicklung
kann dadurch beschleunigt werden, dass dem Antrag eine Kopie der damaligen
Rechnung beigelegt wird.